Whistleblowing
Der Begriff Whistleblowing bezieht sich auf ein System, durch das Personen, die innerhalb oder außerhalb einer Organisation arbeiten, bestimmten Personen oder Organen des Unternehmens einen möglichen Betrug, ein Verbrechen, eine Straftat oder ein unregelmäßiges Verhalten melden können, das von anderen Personen begangen wurde und von dem sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
Lombardo S.r.l. hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des italienischen Gesetzes Nr. 179 vom 30. November 2017 und des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 24/2023, mit dem die europäische Richtlinie 1937/2019 umgesetzt wurde, ein Whistleblowing-System eingeführt, das die Abgabe und Verwaltung von Meldungen in Bezug auf:
- mutmaßliche oder tatsächliche rechtswidrige Handlungen, die im Rahmen des italienischen Gesetzesdekrets 231/2001 relevant sind;
- angebliche oder tatsächliche Verstöße gegen das von der Gesellschaft angenommene Modell 231;
- Verstöße gegen die europäische Gesetzgebung.
Die Regeln dieses Instituts bestehen insbesondere in:
- Schutz der Vertraulichkeit der Person, die die Meldung macht
- Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen oder diskriminierendem Verhalten des Arbeitgebers gegenüber der meldenden Person.
Das Whistleblowing-Verfahren der Lombardo S.r.l. kann
hier eingesehen werden.
Um eine externe Meldung in den Fällen und auf die Art und Weise zu machen, die im italienischen Gesetzesdekret Nr. 24/2023 vorgesehen und in der oben genannten Whistleblowing-Prozedur angegeben sind, folgen Sie diesem Link:
whistleblowing.lombardo.itBitte beachten Sie, dass die Berichte gemäß den Vorschriften und der GDPR 679/2016 verarbeitet werden.